Ein Gutachten zu einem Unfall mit einem Fahrzeug aus dem Carsharing unterliegt besonderen Bedingungen. Dies allerdings nur im Hinblick auf die Versicherung des Autos.
Beim Carsharing sind Fahrzeughalter und Fahrer nicht identisch. Das bedeutet, dass immer eine besondere Versicherungskonstellation vorliegt. Bei gewerblichen Carsharing-Anbietern besteht meist ein umfassender Versicherungsschutz, für den Fahrer kann aber eine Pflicht zur Selbstbeteiligung vorliegen. Beim privaten Carsharing läuft die Versicherung über den Vermittler.
Von diesen Punkten abgesehen, unterscheiden sich Gutachten für Carsharing-Fahrzeuge jedoch nicht von anderen Kfz-Gutachten. Nach einem Unfall mit einem Carsharing-Auto ist es daher oftmals sinnvoll, ein Gutachten anfertigen zu lassen, um die Schäden zu dokumentieren und den Wiederherstellungs- und Restwert des Fahrzeugs zu ermitteln.
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